Wirtschaftliche Schwierigkeiten:
Ab dem 1. Januar 2021 überprüft das INPS automatisch ob Sie bezugsberchtig sind und bestätigt dies beim Ihrem Stromverkäufer.
Es ist also nicht mehr notwendig einen Antrag zu stellen.
Gesundheitliche Schwierigkeiten:
Hierfür muss weiterhin ein Antrag in der Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Behörde unter folgendem Link.