Glossar

Informationen für den Endkunden in Bezug auf die Verbrauchstelle und Vertragsbedingungen

Allgemeiner Teil

Freier Markt

Bei besagtem Strommarkt werden die vertraglichen Bedingungen zwischen Händler und Endverbraucher festgelegt und nicht wie im gebundenen Markt von der Strombehörde „AEEG“. Ab 01.Juli 2007 können alle Kunden selbst entscheiden, von wem und zu welchen Konditionen sie den Strom beziehen möchten. Die Rechnung, die die Aufschrift „Freier Markt“ enthält, wird auf Grund des Vertrages mit dem Stromanbieter ausgestellt.

Gebundener Markt

Bei besagtem Strommarkt werden die vertraglichen Bedingungen von der nationalen Strombehörde „AEEG“ festgelegt. Es sind alle Haushalte und kleine Unternehmen , die noch nie Stromanbieter gewechselt haben oder wieder vom freien Markt zurückkehren. Die Vertragsbedingungen des gebundenen Marktes werden auch im Fall von Konkurs eines Stromanbieters wiederum bei den betroffenen Haushalten und kleinen Unternehmen angewandt.

POD (Verbrauchstelle)

Ist ein Kodex der sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt und jenen physischen Punkt eindeutig identifiziert, wo der Stromverteiler liefert und der Endverbraucher konsumiert. Da es ein physischer Punkt im Verteilernetz ist, bleibt dieser trotz ev. Wechsel der Stromanbieter unverändert.

Typologie des Vertrages

Es wird zwischen 2 Kategorien unterschieden:

  1. : höchstens zwei Wohneinheiten, Verwendungen für die Versorgung von privaten Auflagestrukturen für Elektrofahrzeuge, anliegende oder zur Wohnung gehörende Lokale mit Zweckbestimmung als Studios, Büros, Labors, Praxisräume, Keller oder Garagen zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Nutzung über einen einzigen Abnahmepunkt je Wohnung und anliegenden Lokalen erfolgt und die verfügbare Leistung nicht höher als 15 kW ist.
  2. : jene Anschlüsse, die nicht für oben genannte Zwecke verwendet werden. (z.B. Geschäft, Hotel, Büro)

Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Nur bei den Haushalten wird nochmals zwischen Erstwohnung und Zweitwohnung unterschieden. Jene Unterscheidung hat einen großen Einfluss auf die Verrechnung der Komponenten im Bezug auf den Transport, Verkauf und Steuern. Zur Bestimmung wird der meldeamtliche Wohnsitz des Vertragspartners herangezogen.

Typologie Angebot

Bezieht sich auf den Namen des Angebots, die der Endverbraucher für die Stromlieferung ausgewählt hat. (z.B „Casa Amica“ oder „Energia facile“)

Datum Aktivierung Stromlieferung

Ist jener Stichtag, ab der die Stromlieferung lt. vertraglichen Bedingungen beginnen kann. Das Datum bezieht sich aber nicht auf jenen Tag, an dem der Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen wurde. Kann sich aber auch auf eine Vertragsänderung beziehen (z.B. Umschreibung oder Erneuerung des Vertrages).

Anschlussleistung

Hierbei handelt es sich um jene Leistung, die im Vertrag festgehalten und vom Stromanbieter zur Verfügung gestellt wird. Bei den Haushaltskunden liegt die Anschlussleistung größtenteils bei 3 kW.

Verfügbare Leistung

Ist die Höchstleistung, die der Endverbraucher beziehen kann, bevor die Stromzufuhr unterbrochen wird. Bei Anschlüssen von bis zu 30 kW ist die verfügbare Leistung jene der Anschlussleistung erhöht um 10%.

Preis einfasig, zweifasig und mehrfasig

Der Energiepreis auf Basis der Lieferung kann zwischen einfasig, zweifasig und mehrfasig unterschieden werden. Handelt es sich um einen Einfasenzähler, so erfolgt die Abrechnung unabhängig von den Zeitzonen immer mit demselben Preis. Bei Zweifasen gilt die Aufteilung F1 sowie F2+3 und Mehrfasen werden nach allen 3 Zeitzonen (F1/F2/F3) unterschieden.

Informationen in Bezug auf Messung, Ablesung und Verbrauch

kWh (Kilowattstunden)

Ist die Einheit zur Messung des Verbrauches. Es ist jene Energie, die ein Gerät mit Leistung von 1 Kw in einer Stunde verbrauchen würde. Der Verbrauch wird auf der Stromrechnung in kWh angegeben.

kW (Kilowatt)

Ist die Einheit der Anschlussleistung. In der Stromrechnung wird die Anschluss- bzw. verfügbare Leistung in kW angegeben.

kvarh

Ist die Einheit des Blindstromes.

Zeitzonen

Der Preis ist abhängig von den Verbrauchswerten die bei Tag bzw. Nacht benötigt werden. Für den Strom der tagsüber verbraucht wird, wird ein höherer Preis im Gegensatz zum verbrauchten Abend-, Nacht- und Feiertagstrom angewendet. Alle installierten telematischen Zähler werden auf Zeitzonen programmiert (F1,F2,F3). Die Zonen wurden von der Strombehörde definiert.

Zone F1

Montag bis Freitag: von 08:00 – 19:00, außer feiertags

Zone F2

Montag bis Freitag: 07:00 – 08:00 + 19:00-23:00, außer feiertags Samstag: 07:00 – 23:00, außer feiertags

Zone F3

Montag bis Samstag: 00:00-07:00 + 23:00-24:00 Sonntag + Feiertage: ganzer Tag

Zeitzone F2+F3 oder F23

Montag-Freitag: 19:00 – 08:00
Samstag, Sonntag + Feiertage: ganzer Tag
Alle Stunden der Zonen F2 und F3.

Ablesung

Ist der Zählerstand auf dem Zählerdisplay zu einem bestimmten Zeitpunkt/Datum. Diese wird vom Verteiler an den Stromlieferanten mitgeteilt.

Selbstablesung

Ist der Zählerstand auf dem Zählerdisplay zu einem bestimmten Zeitpunkt/Datum, welcher vom Endverbraucher an den Stromlieferanten, soweit von diesem vorgesehen, mitgeteilt wird.

Erfasster Verbrauch

Sind die kwh zwischen zwei (Selbst-)Ablesungen. Gleich der Differenz zwischen dem Zählerstand auf dem Zählerdisplay der letzten und vorletzten (Selbst-)Ablesung.

Verrechneter Verbrauch

Sind die kwh, welche auf der Rechnung für eine bestimmte Periode fakturiert wurden. Es kann hierbei eine Differenz zwischen erfassten und verrechneten Verbrauch geben (z.B. wegen zusätzlich geschätzten Verbrauch oder der Angebotstypologie).

Geschätzter Verbrauch

Sollte die effektive Ablesung zum Zeitpunkt der Fakturierung nicht vorliegen, so schätzt man den Verbrauch auf Grund vorhergehender Verbrauchsdaten des Endkunden.

Typologie des Zählers

Definiert den Typ des Zählers, der an der Verbrauchstelle (POD) installiert wurde. Elektronische Zähler können wie folgt unterschieden werden:
EF= Zeitzonenzähler
EM= einfasiger Zähler
EO= Stundenzähler
T= traditionelle Zähler
Auf der Rechnung scheint die Zählertypologie nur dann auf, wenn diese vom Verteiler an den Stromlieferant mitgeteilt wird.

EF= Zeitzonenzähler

Ist jener elektronische Zähler, der in der Lage ist, die Verbrauchdaten nach den bereits genannten Zeitzonen zu erfassen (F1, F2 und F3).

EM= einfasiger Zähler

Ist jener elektronische Zähler, der noch nicht programmiert ist und daher nicht in der Lage ist, die Verbrauchsdaten nach den bereits genannten Zeitzonen oder Stunden zu erfassen.

EO= Stundenzähler

Ist jener elektronische Zähler, der in der Lage ist, die Verbrauchsdaten pro Stunde zu erfassen.

T= traditioneller Zähler

Nicht elektronischer Zähler, der die Verbrauchsdaten weder in Zeitzonen noch in Stunden erfassen kann.

Auflistung im Detail

Einheitspreis

Ist jener Einheitspreis, den der Kunde pro kwh Verbrauch, pro kw Leistung und pro Zeiteinheit (Tag, Monat und Jahr) zahlt.

Verbrauchsstufen

Einige Einheitspreise haben einen unterschiedlichen Wert je nach Verbrauch in Stufe/Jahr. Jede Stufe enthält ein Minimum und ein Maximum (z.B 0 – 1800 kWh, 1801-2640 kWh usw.).
Bei jeder Stromrechnung wird die Unterteilung in den Verbrauchstufen auf Grund des durchschnittlichen Tagesverbrauches angewandt.

Bsp.: Angenommen der Kunde verbraucht pro Tag 8 kWh, der Jahresverbrauch errechnet sich somit 8*365 Tage= 2920 kWh/Jahr, d.h der Kunde fällt in die Stufen 1 -3. Die Unterteilung erfolgt so:

4,93 kWh in der 1.Stufe (1800/365)
2,30 kWh in der 2.Stufe (840/365)
0,77 kWh in der 3.Stufe (280/365)

Skonto

Der Skonto ist eine Preisreduzierung, welcher in der Rechnung als absoluter Wert in Euro oder als Prozentsatz auf ein Bezugspreis angegeben wird. Der Skonto kann sowohl auf einen Einheitspreis also auch auf die einzelnen bzw. mehreren Stromkomponenten angewandt werden (z.B. Komponenten Stromverkauf – PE,PD, usw.)

Rechnungsstellung Komponenten an Endkunde

Stromverkauf

Sind jene Kosten, die der Stromlieferant für Einkauf/Verkauf der Energie an den Endkunden verrechnen darf. Es können auch zusätzlich Ausgleichskosten verrechnet werden. In der Stromrechnung werden zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden. (siehe nächste Punkte)

Fixkosten

Sind Fixkosten, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wird in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben. Die Fixgebühren beinhalten Kosten im Bezug auf die Stromvermarktung und Stromverteilung (Teil der Fix-Komponeten). (siehe nächste Punkte)

Stromvermarktung

Deckt die Fixkosten der kommerziellen Verwaltung der Kunden. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Stromvermarktung mit dem Namen „PCV“ (prezzo commercializzazione vendita-Stromvermarktungspreis) auf der Stromrechnung wiedergegeben. Jener Preis wird auf Grund durchschnittlicher Kosten eines Stromlieferanten des freien Marktes von der Strombehörde festgelegt.

Variable Kosten

Sind die Kosten, welche der Stromlieferant in Bezug auf Einkauf und Verteilung der Energie trägt. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben. Die variablen Kosten auf der Rechnung beinhalten die Kosten der Energie, der Verteilung, der Verteilungskomponente und der Ausgleichskomponente (betrifft Kunden im gebundenen Markt).

Energie

Deckt die Kosten in Bezug auf den Stromeinkauf. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Energie mit dem Namen „PE“ (Prezzo energia-Energiepreis) wiedergegeben und trimestral von der Strombehörde angepasst. Der Energiepreis beinhaltet bereits die Stromverluste des Verteilernetzes, ausgeschlossen anderer Bestimmungen in den Verträgen des freien Marktes. Die Definition der Stromverluste wird im Punkt „andere Punkte auf der Stromrechnung“ geklärt.

Verteilung

Deckt die Kosten des Verteilungsdienstes, d.h. jener Dienst, der das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sichert. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Energie mit dem Namen „PD“ (Prezzo di dispacciamento-Verteilungspreis) wiedergegeben und trimestral von der Strombehörde angepasst.

Verteilungskomponente (fixer und variabler Teil)

Diese Komponente, bezeichnet als „DISPbt“, wird bei jenen Kunden angewendet, welche im gebundenen Markt sind oder den Haushaltskunden und kleinen Unternehmen, welche in den freien Markt gewechselt sind. Ein Teil wird unabhängig der Verbrauchsdaten, dem Kunden angelastet (fixer Teil in Minus -) und ein Teil wird im Verhältnis zum Jahresverbrauch angelastet (variabler Teil nur für Kunden mit Wohnsitz mit Leistung bis 3 kW).

Ausgleichskomponente

Diese Komponente, bezeichnet als „PPE“, garantiert das Gleichgewicht zwischen den effektiven Kosten für Einkauf und Verteilung der Energie im gebundenen Markt und den Kosten, welche die Kunden seit 1. Januar 2008 für diesen Dienst zahlen mussten. Kunden des freien Marktes sind der Komponente nicht unterworfen.

Stromtransport

Als Stromtransport versteht man all jene Leistungen des Stromlieferanten (gebundener und freier Markt) in Bezug auf Transport der Energie auf dem nationalen Verteilernetz sowie lokale Verteilung bis zur Abgabe an den Zähler des Endkunden. In der Stromrechnung unterscheidet man zwischen Fixkosten, variable Kosten und Leistungsgebühr, welche die Kosten für Transport, Verteilung, Messung sowie allgemeine Gebühren decken.

Fixkosten

Sind alle Fixkosten des Stromtransportes, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wird in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben.

Leistungsgebühr

Ist jener Betrag, der im Verhältnis zur Anschlussleistung vom Endkunden geschuldet ist. Wird in €/kW/Monat auf der Rechnung angegeben.


Variable Kosten

Sind alle Kosten in Bezug auf den Transport der verbrauchten Energie des Endkunden im Netz. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben.

Sozialbonus

Ist ein Bonus, der von der Regierung über die Strombehörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden den einkommenschwachen Familien gewährt wird. Der Bonus wird auch jenen gewährt, die eine physische Beeinträchtigung vorweisen und auf Grund einer schweren Krankheit auf die Benützung von elektrischen Geräten zum Erhalten des Lebens angewiesen sind. Mehr Informationen, wer Anrecht und wie angefragt werden kann, finden sie auf der Internetseite der Strombehörde www.autorita.energia.it.

Steuern

Die Steuern der Stromlieferung sind:

  • : Berechnungsgrundlage hierfür sind die Verbrauchsdaten (kWh) des Endkunden. Haushaltskunden mit Erstwohnsitz und einem Anschlusswert von bis zu 3 kW erhalten eine Vergünstigung.



Zusatzkosten

Sind zusätzliche Kosten, die in Bezug auf Stromverkauf, Netzkosten und Steuern anfallen. Diese sind die Anschlussgebühren, Kautionen oder Verzugszinsen. Die Zusatzkosten können je nach Typologie ev. auch der Mehrwertsteuer unterliegen.

Komponente CMOR

Diese Komponente kann dem aktuellen Stromlieferanten aufgrund nicht bezahlter Rechnungen des vorhergehenden Anbieters angelastet werden. Der Betrag wird von der Strombehörde festgelegt. Bei Verrechnung jener Komponente unter Zusatzkosten muss folgendes auf der Stromrechnung angegeben werden: CMOR.“

Andere Punkte auf der Stromrechnung

Verluste

Dabei spricht man von den Energieverlusten, die während der Lieferung der Energie zum Verbrauchstelle anfallen. Der prozentuelle Anteil wurde mit 10,4% von der Strombehörde festgelegt. (D.h. wenn 110,4 kWh von der Zentrale bis zum Endpunkt transportiert werden, kommen nur mehr 100 kWh zum Verbrauchstelle an). Der Energiepreis kann abzüglich oder inklusive der Verluste angegeben werden.


Einheitspreis in €/kWh

kWh

Gesamt €

Abrechnungsmodalität A – Energiepreis inklusive Verluste

Energie

0,1104

100

11,04

Abrechnungsmodalität B – Energiepreis getrennt von Verluste

Energie

0,1000

100

10

Verluste

0,0104 (10,4% von 0,1000)

100

1,04

gesamt Mod. B



11,04

Abrechnungsmodalität C – Energiepreis getrennt von Verluste

Energie

0,1000

100

10

Energiepreis auf Verluste

0,1000

10,4 (10,4% von 100)

1,04

gesamt Mod. C



11,04


Kosten Systemlasten

Die Systemlasten sind gesetzlich festgelegt und werden von Endkunden geschuldet. Auf der Rechnung sind diese in den Netzkosten enthalten.

Sie decken verschiedene Gebühren:

  • Komponente A3: Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen
  • Komponente A4: Finanzierung der Sondervereinbarungen zu Tarifen
  • Komponente A5: Finanzierung von Forschung und Entwicklung
  • Komponente A6: nicht mehr einholbare Kosten aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes
  • Komponente AS: Deckung der Kosten auf Grund der Neuregelung von einkommenschwachen Kunden und/oder physischen Einschränkungen lt. Beschluss vom 28. Dezember 2007
  • Komponente UC3: Kostendeckung von Lieferung, Verteilung und Messung elektrischer Energie
  • Komponente UC4: Deckung der Tarifintegrierung für kleinere E-Werke
  • Komponente UC6: Deckung der Kosten aus Sicherung der Qualitätsstandards
  • Komponente UC7: Deckung der Gebühren aus Messung und Eingriffe zur Sicherung der Energieeffizienz des Endverbrauchs
  • Komponete A2 e MCT: Abbau der Atomkraftwerke und Wiederherstellung der Raumordnung

[1] Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Angestellte und ein jährlicher Umsatz nicht größer als 10 Millionen Euro sowie Strombezug nur in Niederspannung.