Laut Bestimmung der AEEGSi 786/2016 müssen alle Produzenten (für Anlagen über 11,08 kW) die Überprüfung der Netzschutzeinrichtungen innerhalb 30.09.2017 durchführen. Dieser Termin gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme innerhalb 31.12.2009, bzw. innerhalb 5 Jahren ab deren dokumentierter Überprüfung. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat die Aussetzung der Förderung von Seiten des GSE zur Folge.Link zum Beschluss.