Der Produzenten betreiben Anlagen welche elektrische Energie produzieren. Im Folgenden finden Produzenten Informationen zu den geltenden Bestimmungen, sowie Unterstützung beim Ansuchen um Anschluss seiner Anlage an unser Verteilernetz. Das gesamte Verfahren wird von der italienischen Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) mit der Bestimmung 99/08, Anhang A (Testo integrato delle connessioni attive – TICA) und nachfolgenden Integrationen geregelt.
Für Anschlussleistungen von bis zu 100kW wird ein Anschluss in Niederspannung (BT) bereitgestellt. Von 100kw bis 6000kW wird der Anschluss in Mittelspannung realisiert, das bedeutet, dass der Kunde eine Mittelspannungskabine realisieren muss, welche dann an den Verteiler übergeben wird. Ab Leistungen von 6000kW muss sich der Kunde an die TERNA wenden, und der Netzanschluss wird in Hochspannung realisiert.
Der Kunde, welcher eine neue Produktionsanlage an unser Netz anschließen möchte, muss ein offizielles Ansuchen stellen, und eine Bearbeitungsgebühr entrichten.
wir informieren Sie über Art. 37.7 des Beschlusses der AEEG Nr. 333/2007, betreffend die spezifische Tarifausgleichsvergütung CTS.
Mittelspannungskunden und andere Mittelspannungsübergaben, welche die notwendige Erklärung, die technische Anpassung der Anlage betreffend, nicht an den Netzbetreiber gesendet haben, sind laut Art. 37 des Beschlusses 333-07 dazu verpflichtet, eine jährliche spezifische Tarifausgleichsvergütung, CTS genannt, zu entrichten.
Die Vergütung wird folgendermaßen berechnet:
CTS = [K+(H*Ei/Pi)]*F
K ist eine Fixquote von 1€/Tag
H ist eine Quote von 0,15€/Stunde Nutzungsdauer
Ei/Pi ist für Endkunden. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus dem Verhältnis der Energie des Vorjahres (Ei) und der verfügbaren Leistung des aktuellen Jahres (Pi) Bzw.: für andere MS-Übergaben ist es das Verhältnis zwischen der eingespeisten Energie des Vorjahres (Ei) und der Anlagenleistung des aktuellen Jahres (Pi);
F ist ein Parameter, welcher seit 1. Juli 2008 wie folgt berechnet wird:
Bitte beachten Sie, dass die CTS an den Netzbetreiber mit der „Quote pro Tag“ berechnet wird. Die Berechnung der CTS endet mit dem Datum des Erhalts der Erklärung zur technischen Anpassung der Anlage.
Bitte beachten Sie auch das Kriterium aufgrund dessen sich die spezifische Tarifausgleichsvergütung erhöht:
Die CTS erhöht sich anhand folgender Formel: CTSM = CTS*(1+n);
n beschreibt die Anzahl der Jahre ab Fälligkeit der Anpassungspflicht; der entsprechende Wert kann maximal 3 erreichen, wenn folgende Fälle zutreffen: