Delibera 595-2014

Mit Beschluss der AEEGSI 595/14/R/eel wurden die Bestimmungen zum Messdienst der von Produktionsanlagen erzeugten Energie aktualisiert.

Produktionsanlagen kleiner 20 kW mit Niederspannungsanschluss:

Die Verantwortung für den Messdienst bei diesen Produktionsanlagen ist unverändert geblieben und liegt wie gehabt beim Netzbetreiber.

Die Vergütung für die Installation und Wartung der Messeinrichtungen, wie auch die Erfassung, Registrierung, Validierung und das zur Verfügung stellen der Daten erfolgt durch die Tarifkomponenten MIS1.

Produktionsanlagen größer 20 kW mit Niederspannungsanschluss:

Die Verantwortung für den Messdienst bei diesen Produktionsanlagen wurde bei Neuanlagen mit der Bestimmung 339/2012/R/eel ja schon dem Netzbetreiber übertragen. Bis dato wurde dies nur für Anlagen angewandt, welche in den Genuss entsprechender Fördertarife kamen. Nun wurde dieser Dienst auch auf bestehende Anlagen (Stichtag 27.08.2012) ausgeweitet und dem Netzbetreiber übertragen.

Für die bestehenden Anlagen liegt die Verantwortung für die Installation und Wartung der Messgeräte beim Produzenten, welcher sich aber auch an den Netzbetreiber für die Durchführung dieses Dienstes wenden kann. Die entsprechenden Leistungen können vom Netzbetreiber auf Basis transparenter und nicht diskriminierender Faktoren definiert werden.

Bei Anlagen, wo die gesamte produzierte Energie ins Netz eingespeist wird, kann auf die Installation eines zusätzlichen Produktionszählers verzichtet werden.

Produktionsanlagen kleiner 20 kW mit Mittelspannungsanschluss:

Die Verantwortung für den Messdienst bei diesen Produktionsanlagen liegt beim Netzbetreiber.

Produktionsanlagen größer 20 kW mit Mittelspannungsanschluss:

Die Verantwortung für den Messdienst bei diesen Produktionsanlagen liegt weiterhin beim Produzenten.

Datensammlung/Registrierung/Zur Verfügung Stellung der Daten:

Der Netzbetreiber ist nun bei allen bestehenden Anlagen und auch bei gewissen Neuanlagen für die Erfassung, Validierung, Registrierung und Bereitstellung der gemessenen produzierten Energie verantwortlich.

Sollten die vorhandenen Messgeräte (Zähler) bei den bestehenden Anlagen mit Niederspannungsanschluss (Inbetriebnahme vor dem 27.08.2012) nicht mit dem System für die Fernauslesung kompatibel sein, so geht auch die Verantwortung für die Installation und Wartung auf den Netzbetreiber über.

Für diesen Fall können nach derzeitigem Stand nur die vorgesehenen Tarifkomponenten verrechnet werden.

Bei neuen Produktionsanlagen mit einer Leistung größer 20 kW mit Mittelspannungsanschluss ist unbedingt darauf zu achten, dass die vom Produzenten installierten Zähler mit dem System zur Fernauslesung kompatibel sind. Es empfiehlt sich z. Bsp. auf der eigenen Internetseite eine Aufstellung der kompatiblen Zähler zu veröffentlichen.

Zusammenfassende veröffentlichte Darstellung:

Der Netzbetreiber stellt alle notwendigen Informationen über die Installation, Instandhaltung und Auslesung zur Verfügung bzw. erhält Daten auch vom GSE.