Informazioni generali

Beschluss 205/14
Mit Beschluss 205/2014 hat die
italienische Energieaufsichtsbehörde AEEG einen neuen Stromtarif für
Haushaltskunden angekündigt, die energieeffizient heizen. Der sogenannte
Stromtarif D1 kommt ab 01.Juli 2014, zunächst probeweise und auf
freiwilliger Basis, zur Anwendung und gilt nur für jene Stromabnehmer,
die ihren Wohnbereich ausschließlich mit Wärmepumpen heizen.

Der Tarif hängt zukünftig nicht mehr vom Stromverbrauch ab, sondern
richtet sich nach den Kosten der Dienstleistungen, wie Verteilung,
Messung. Der derzeitig geltende Stromtarif bestraft alle Kunden mit
hohen Stromkosten, da der Preis überproportional im Verhältnis zum
Verbrauch ansteigt.

Sollten Sie eine Wärmepumpe besitzen und um den vergünstigen Stromtarif ansuchen wollen, beachten Sie zunächst Folgendes:

Wer darf um den vergünstigen Tarif ansuchen?

  • Jene Verbraucher, die die Wärmepumpe als Hauptsystem für Beheizung des eigenen Wohnbereiches nutzen.
  • Luft – Luft Wärmepumpen
  • Luft – Wasser Wärmepumpe

Wer darf NICHT um den vergünstigen Tarif ansuchen?

  • Wärmepumpen, die als Heizsystem in Kondominien verwendet werden
  • Gaswärmepumpen
  • kleine Luft-Wasser Pumpen, wie z.B. Boiler

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, so muss ein schriftliches Ansuchen an das E-Werk gestellt werden.

Die Vorlage hierfür kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Die Vorlage bitte vollständig ausfüllen und sobald
als möglich an das E-Werk übermitteln. Innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalt des Schreibens erhalten Sie eine Antwort.

Bei positiver Rückantwort wird mit Beginn des Folgemonats der neue Tarif für die Abrechnung angewendet.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne erreichbar.

Beschluss 199/11
Mit dem Beschluss 199/11 hat die
Aufsichtsbehörde für Strom und Gas folgende Maßnahmen mit einer
Regelungsdauer von drei Jahren (beginnend ab 01.01.2012) eingeführt:

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf die Übertragungs- und Verteilerdienste für Strom.
Hierbei sind verbindliche Tarife zur Deckung der Kosten des
Transportdienstes (TIT) vorgesehen.

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf den Messdienst. Hier werden die Gebührensätze zur
Deckung des Messdienstes (TIME) festgelegt.

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf die wirtschaftlichen Bedingungen für die
Bereitstellung des Verbindungsdienstes. Hierbei werden die Tarife für
die Netzverbindung der Endkunden festgelegt (TIC).

Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas hat für 2012, laut den
Beschlüssen 199/11 und 201/11, die oben angeführten Tarife festgesetzt,
welche den geschützten Grundversorgungsdienst, sowie den überwachten
Markt umfassen. Sollte es Abweichungen geben, gelten die Tarife aus den
zitierten Beschlüssen, die auf der Webseite der Aufsichtsbehörde für
Strom und Gas veröffentlicht werden.

Auf Stromlieferungen für öffentliche Beleuchtung in Nieder- und Mittelspannung werden diese Tarife angewandt:

Für Kunden, welche Stromverträge für alle Verwendungen,
ausgeschlossen öffentliche Beleuchtung und Haushalt aufweisen, sind
diese Tarife bestimmt:

Lieferung in Niederspannung (BT) für Nichthaushalte:
- BT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung bis 16,5 kW – BT A1, BTA2. BTA3, BTA4, BTA5;
- BT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 16,5 kW;

Lieferung in Mittelspannung (MT) für Nichthaushalte:
- MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung bis 100 kW – MTA1;
- MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 100 kW und bis zu 500 kW – MT A2;
- MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 500 kW – MT A3;

Lieferungen in Hochspannung (AT)
- Mit Spannung bis 220 kV ;

Comunicazione ai clienti finali del mercato Maggior Tutela

La Legge annuale per il mercato e la concorrenza (Legge n.124/17) ha stabilito che dal 1 luglio 2019 non saranno più disponibili contratti come il Suo, che prevedono condizioni di fornitura a prezzo aggiornato dall'Autorità. Entro tale data dovrà scegliere un'offerta sul mercato libero. Per ulteriori informazioni consulti il sito http://www.autorita.energia.it o chiami il numero verde 800 166 654.

Informazioni riguardo „Evoluzione dei mercati al dettaglio” trovate qui: https://www.autorita.energia.it/it///190701.htm

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