Delibera 199/11

Mit dem Beschluss 199/11 hat die Aufsichtsbehörde

Beschluss 199/11
Mit dem Beschluss 199/11 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas folgende Maßnahmen mit einer
Regelungsdauer von drei Jahren (beginnend ab 01.01.2012) eingeführt:

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf die bertragungs- und Verteilerdienste für Strom.
Hierbei sind verbindliche Tarife zur Deckung der Kosten des
Transportdienstes (TIT) vorgesehen.

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf den essdienst. Hier werden die Gebührensätze zur
Deckung des Messdienstes (TIME) festgelegt.

Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom
und Gas bezogen auf die wirtschaftlichen Bedingungen für die
Bereitstellung des Verbindungsdienstes. Hierbei werden die Tarife für
die Netzverbindung der Endkunden festgelegt (TIC).

Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas hat für 2012, laut den
Beschlüssen 199/11 und 201/11, die oben angeführten Tarife festgesetzt,
welche den geschützten Grundversorgungsdienst, sowie den überwachten
Markt
umfassen. Sollte es Abweichungen geben, gelten die Tarife aus den
zitierten Beschlüssen, die auf der Webseite der Aufsichtsbehörde für
Strom und Gas veröffentlicht werden.