Kunden welche nicht in den freien Markt wechseln, unterligen den Bestimmungen des geschützten Grundversorgungsdienstes. Dieser Markt unterliegt strengen Bestimmungen, wie Strompreis und Anschlussbedingungen, um die Kunden zu schützen. Dabei spricht man vom Geschützten Grundversorgungsdienst (Servizio di Maggior Tutela).
Betroffen sind Haushaltskunden, kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem maximalen Jahresumsatz von 10Mio. € und die öffentliche Beleuchtung.
Jeder Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in den freien Markt wechseln und auch wieder zurück.
Der Geschützte Grundversorgungsdienst:
In diesen Markt fallen alle Kunden, welche keinen freien Stromlieferant gewählt haben und folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Der Dienst wird in einer zeitlich nicht bestimmten Übergangszeit vom Verteiler garantiert.
Die Tarife müssen:
Der Überwachte Markt:
In diesen Markt fallen alle Kunden, welche keinen freien Stromlieferant gewählt haben und folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Der Dienst wird in einer zeitlich nicht bestimmten Übergangszeit vom Verteiler garantiert
Die Tarife müssen:
Der Freie Markt:
In diesen Markt fallen alle Kunden, welche sich einen freien Stromlieferanten gewählt haben.
Angebote auf dem freien Markt können auf der Homepage der AEEG verglichen werden.
Weitere Informationen zum Freien Markt und zur Liberalisierung und zu den Diensten "Maggior Tutela" (Geschützter Grundversorgungsdienst) und "Salvaguardia" (Überwachter Markt) sind auf der Internetseite der italienischen Regulierungsbehörde für Strom und Gas (http://www.autorita.energia.it/it/index.htm) verfügbar.